Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) trat im Januar 2023 in Kraft und erweitert die Berichtspflichten der Unternehmen erheblich. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Nachhaltigkeitsberichte erstellen, ab 2025 folgen alle bilanzrechtlich großen Unternehmen, und ab 2026 auch kapitalmarktorientierte KMUs. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Transparenz in Sachen ESG (Umwelt, Soziales und Governance) zu verbessern, wodurch Unternehmen ihre Umwelt- und Sozialverantwortung umfassender dokumentieren müssen. Dies ist besonders relevant für Fuhrparkbetreiber.
1. Was ist ESG?
ESG steht für Environment, Social, Governance und beschreibt Kriterien, nach denen Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung bewertet werden.
Environment: Der Einfluss des Unternehmens auf die Umwelt, z. B. CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Ressourcenschonung.
Social: Die Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und der Gesellschaft, z. B. Arbeitsbedingungen, Diversität, Chancengleichheit.
Governance: Unternehmensführung, ethische Standards und Transparenz.
2. Was ist die CSRD-Berichtspflicht?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die ab 2024 gilt und Unternehmen dazu verpflichtet, umfassender und standardisierter über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Die CSRD erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und umfasst detaillierte Vorgaben zu ESG-Kriterien. Unternehmen, die betroffen sind, müssen ihre Nachhaltigkeitsstrategie sowie deren Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung transparent offenlegen.
3. Welchen Einfluss hat das auf Fuhrparkbetreiber?
Als Fuhrparkbetreiber spielen Sie eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von ESG- und CSRD-Zielen, insbesondere im Bereich Umweltschutz. Ein Fuhrpark ist oft ein wesentlicher Verursacher von CO₂-Emissionen, und die Berichterstattung über dessen Nachhaltigkeit wird nun entscheidend.
Zu den Berichtspflichten gehören:
CO₂-Emissionen und Energieverbrauch des Fuhrparks.
Maßnahmen zur Emissionsreduktion, wie z. B. die Elektrifizierung der Flotte.
Transparenz bei der Wahl der Mobilitätslösungen und der eingesetzten Ressourcen.
4. Warum ist die Elektrifizierung der Flotte sinnvoll?
Die Umstellung auf Elektrofahrzeuge (EVs) ist ein zentraler Bestandteil der ESG-Strategie. Sie trägt nicht nur zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei, sondern hilft Unternehmen auch, ihre ökologischen Ziele zu erreichen und Berichtsanforderungen zu erfüllen. Vorteile der Flottenelektrifizierung:
Reduzierung der CO₂-Emissionen: Ein direkter Beitrag zur Erreichung von Umweltzielen.
Kosteneffizienz: Elektrofahrzeuge haben geringere Betriebskosten (z. B. Strom statt Kraftstoff, geringerer Wartungsaufwand).
Förderungen: Staatliche Subventionen und Vorteile bei der THG-Quote erleichtern die Investition.
5. Was können Sie als Fuhrparkbetreiber tun?
Emissionen analysieren und reduzieren: Erfassen Sie die CO₂-Emissionen Ihres Fuhrparks und identifizieren Sie Maßnahmen zur Senkung.
Flotte elektrifizieren: Entwickeln Sie einen schrittweisen Plan zur Einführung von Elektrofahrzeugen.
ESG-Strategie entwickeln: Integrieren Sie ESG-Ziele in Ihre Unternehmensstrategie und setzen Sie klare KPIs.
Daten erheben: Bereiten Sie sich auf die Berichtspflichten der CSRD vor, indem Sie frühzeitig relevante Daten zu Ihrer Flotte sammeln und Prozesse implementieren, um diese regelmäßig zu erfassen.
Ein Unternehmen, das frühzeitig auf Elektromobilität und nachhaltige Flottenumstellungen setzt, kann sich im Rahmen der neuen ESG-Berichtsanforderungen erhebliche Vorteile sichern. Elektrifizierte Flotten reduzieren Emissionen, ermöglichen eine präzisere CO₂-Bilanz und tragen zur Erreichung der CSR-Ziele bei. So können Unternehmen nicht nur Umweltauflagen besser erfüllen, sondern auch ihr Image verbessern und langfristig Kosten senken.
Die frühzeitige Implementierung dieser Maßnahmen und das korrekte Reporting gemäß CSRD können für Unternehmen entscheidend sein, um die neuen regulatorischen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich sowie ökologisch nachhaltig zu agieren.
CSRD Zeitschiene | ||
Januar 2023 | Inkrafttreten der CSRD in der Europäischen Union | |
Januar 2025 | Berichtspflicht für Unternehmen von öffentlichem Interesse - alle Unternehmen, die auch schon von der NFRD betroffen waren | Daten müssen bereits ab 2024 gesammelt und erhoben werden |
Januar 2026 | Berichtspflicht für Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: > 250 Mitarbeiter* > 20 Mio. EUR Bilanzsumme* > 40 Mio. EUR Nettoumsatzerlöse* | Daten müssen bereits ab 2025 gesammelt und erhoben werden |
Januar 2027 | Berichtspflicht für bilanzrechtlich kleine und mittlere, kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU). Ausnahme: Kleinstunternehmen | Daten müssen bereits ab 2026 gesammelt und erhoben werden |
Januar 2029 | Berichtspflicht für Drittstaatunternehmen mit 150 Mio. EUR Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die hier unter 2026 genannten Kriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen > 40 Mio. EUR Umsatz generieren | Daten müssen bereits ab 2028 gesammelt und erhoben werden |
Quelle: CSR in Deutschland. Eine Initiative des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
*Die Grenzen für CSRD sollen angepasst werden, das ist in Deutschland noch nicht umgesetzt. Die Bilanzsumme sollte dann > 25. Mio EUR und die Nettoerlöse > 50 Mio. EUR betragen.
Comments